Allgemeine Hinweise zur Benutzung der Online-Findmittel
Das vorliegende Findmittel ist das Ergebnis der Erschließung von Schriftgut aus den
Diensteinheiten und Kreisdienststellen (BV) der Bezirksverwaltung (BV) Frankfurt (Oder)
des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS) durch Archivarinnen und Archivare
der Außenstelle Frankfurt (Oder) des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU).
Einige Bestandteile der Stasi-Überlieferung sind in diesem Findmittel nicht enthalten:
Die von der Abteilung XII (Auskunft/Speicher) der Bezirksverwaltung registrierten
Vorgänge wurden bisher noch nicht verzeichnet. Überlieferte Karteien des MfS sowie
die BStU-interne Datenbank „Elektronisches Personenregister“ (EPR) ermöglichen personenbezogene
Recherchen in diesen Unterlagen. Filme, Videos und Tonaufzeichnungen der Bezirksverwaltungen
werden separat erschlossen und in der Regel in eigenen Findmitteln nachgewiesen.
Bei Verwendung von MfS-spezifischen sowie politisch-ideologisch geprägten Begriffen
aus dem Sprachgebrauch des Staatssicherheitsdienstes im Aktentitel bzw. Enthält-Vermerk
sind diese in Anführungsstriche gesetzt.
Grundsätzlich werden keine Personennamen im Aktentitel oder Enthält-Vermerk genannt.
Das gilt auch für hauptamtliche Mitarbeiter des MfS, der BV oder BV. Ausgenommen sind
Angaben zu Personen der Zeitgeschichte im Kontext ihres politischen, gesellschaftlichen
oder künstlerischen Wirkens sowie zu Amtsträgern und leitenden Mitarbeitern in Ausübung
ihres Amtes bzw. ihrer Funktion. Eine darüber hinausreichende personenbezogene Recherche
ist aus rechtlichen Gründen nur intern in den BStU-Datenbanken möglich.
Die Laufzeit der Akten wird generell in Jahren angegeben, und zwar nur für den Zeitraum,
in dem die Akte ihre wesentliche Bearbeitung erfahren hat. Davon abweichende Datierungen
werden in Klammern gesetzt. Wichtige Tagesdaten von Ereignissen, Jahrestagen, Herausgabedaten
innerdienstlicher Bestimmungen, Unterzeichnung von Verträgen u. a. sind im Aktentitel
oder im Enthält-Vermerk nachgewiesen.
Karteien und zerrissene Unterlagen der Dienststelle sind nicht überliefert.
Die Arbeitsgruppe XXII der BV Frankfurt (Oder)
Aufgaben
Auf die weltweite Zunahme politisch motivierter Gewalt zu Beginn der siebziger Jahre
reagierte das MfS 1975 mit der Gründung einer eigenen Diensteinheit zur Terrorabwehr.
Die Abteilung XXII befasste sich mit dem internationalen Linksterrorismus, DDR-kritischen
linksextremen und rechtsextremen Gruppierungen bzw. anderen militanten Gegnern des
SED-Regimes in der BRD. Hierbei waren auch die Arbeitsgruppen XXII der Bezirksverwaltungen
einbezogen, deren Bedeutung gegenüber der Zentrale aber gering blieb. [1]
Die Arbeitsgruppe XXII der BV Frankfurt (Oder) war für die Verhinderung und Bearbeitung
von Terroranschlägen, Gewaltakten und Drohungen im Bezirk Frankfurt (Oder) zuständig.
Gemäß den Funktionsplänen vom 20.5.1989 [2] und des Arbeitsplanes des Leiters für
1989 [3] sind im Wesentlichen folgende Aufgaben zu nennen:
- Gewährleistung der Einsatz- und Kampfbereitschaft der nichtstrukturellen spezifischen
Einsatzkräfte
- Sicherung terrorgefährdeter Objekte im Bezirk
- Aufklärung und Bearbeitung von anonymen und pseudonymen Drohanrufen
- Aufklärung und Bearbeitung „gewaltbereiter“ Personen und Personenkreise wie Antragsteller
auf ständige Auseise aus der DDR (einschließlich Kontrolle der Rückverbindungen von
ehemaligen DDR-Bürgern), wegen illegalen Waffenbesitzes oder Rowdytums Vorbestrafte
sowie „negativ-dekadente“ Jugendliche (v. a. Skinheads und Fußballfans)
- Aufklärung von Karate- und Kraftsportlern
- Verbindung zur Abteilung VI zur Einleitung spezifischer Fahndungsmaßnahmen
- Anleitung und Unterstützung anderer operativer Diensteinheiten bei der Vorgangsbearbeitung
Organisationsgeschichte
Die Bildung der Arbeitsgruppen XXII in den Bezirksverwaltungen erfolgte, soweit nicht
bereits vorhanden, mit dem Befehl Nr. 17/79 des Ministers vom 8.12.1979. [4]
Mit der Dienstanweisung Nr. 1/81 des Leiters der BV Frankfurt (Oder) vom 24.4.1981
zur Aufklärung, vorbeugenden Verhinderung, operativen Bearbeitung und Bekämpfung von
Terror und anderen operativ-bedeutsamen Gewaltakten im Bezirk wurde die AG XXII die
federführende Diensteinheit innerhalb der BV Frankfurt (Oder). [5]
Der Leiter der Arbeitsgruppe unterstand dem Stellvertreter Operativ der Bezirksverwaltung
und wurde von der Abteilung XXII des MfS fachlich angeleitet. Der Struktur- und Stellenplan
von 1989 weist 7 Planstellen auf. Diese waren besetzt mit dem Leiter der Arbeitsgruppe,
einer Sekretärin mit zusätzlichen Aufgaben, einem Führungsoffizier und einem Mitarbeiter
für Terrorabwehr, einem IM-führenden Mitarbeiter für Koordinierung sowie zwei IM-führenden
Mitarbeitern. [6]
Im Oktober 1989 führte die AG XXII 13 IM, 5 IMK/KW, 1 GMS und 3 IM-Vorläufe. [7]
Bis zur Auflösung des Amtes für Nationale Sicherheit (AfNS) hatte die AG XXII folgende
Leiter:
- Kurt Woltersdorf von Januar 1977 bis Oktober 1980 [8]
- Klaus Bieler von November 1980 bis November 1982 [9]
- Jürgen Dalski von Januar 1983 bis Oktober 1985 (Stellvertretender Leiter von Oktober
1979 bis Juni 1981) [10]
- Peter Palutz von Dezember 1987 bis Oktober 1988 [11]
- Harry Dreihardt ab März 1989 [12]
Überlieferung
Zum Teilbestand gehören 0,55 lfd. Meter registrierte Vorgänge und 0,3 lfd. Meter Sachakten.
Die registrierten Vorgänge sind sachthematisch erschlossen. Die Akten lagern entsprechend
der originalen MfS-Signatur (Registriernummer) im Magazin.
Eine Zentrale Materialablage (ZMA) und Vorverdichtungs-, Such- und Hinweiskartei (VSH)
sind nicht überliefert.
Bei den 19 überlieferten registrierten Vorgängen handelt es sich nur um die Operativgeldabrechnungen
der Inoffiziellen Mitarbeiter (IM).
Die wenigen Sachakten enthalten vor allem Finanznachweise, Operativgeldabrechnungen
und operative Personenkontrollen wegen Verbindungen in die BRD in der Bearbeitung
von Kreisdienststellen.
Die Unterlagen sind datiert von 1971 bis 1989. Es überwiegen die 1980er Jahre.
Archivische Bearbeitung
Im Jahr 1997 erfolgte eine beschleunigte Sichtung der unerschlossenen Unterlagen.
Es ergaben sich keine Hinweise auf sicherheitsrelevante Personen und Sachverhalte
sowie strafrechtsrelevante Informationen.
In den Jahren 2002 und 2019 wurde der Teilbestand erschlossen. Die Verzeichnung erfolgte
mit dem IT-Programm Sachaktenerschließung (SAE) gemäß der Richtlinie für die Erschließung
von Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in den Archiven der
BStU.
Anmerkungen
[1] Wunschik, Tobias: Die Hauptabteilung XXII „Terrorabwehr“ (MfS-Handbuch, Teil III/16),
Berlin 1995, S. 3.
[2] BStU, MfS, BV Frankfurt (Oder), BdL Nr. 1217.
[3] BStU, MfS, BV Frankfurt (Oder), BdL Nr. 1104.
[4] BStU, MfS, BV Frankfurt (Oder), BdL Nr. 1571.
[5] BStU, MfS, BV Frankfurt (Oder), BdL Nr. 281.
[6] BStU, MfS, BV Frankfurt (Oder), Abt. KuSch Nr. 7.
[7] BStU, MfS, BV Frankfurt (Oder), Abt. XII Nr. 307.
[8] Kartei zu Mitarbeitern des MfS (BStU, MfS, HA KuSch/AKG-KA HM).
[9] BStU, MfS, BV Frankfurt (Oder) KS II 313/87.
[10] Kartei zu Mitarbeitern des MfS (BStU, MfS, HA KuSch/AKG-KA HM).
[11] Ebenda.
[12] Ebenda.
Literaturhinweise
Anatomie der Staatssicherheit. Geschichte, Struktur, Methoden (MfS-Handbuch), Berlin
1995
Wunschik, Tobias: Die Hauptabteilung XXII: „Terrorabwehr“ (MfS-Handbuch, Teil III/16),
Berlin 1995
Wiedmann, Roland: Die Diensteinheiten des MfS 1950 - 1989. Eine organisatorische Übersicht
(MfS-Handbuch), Berlin 2012
Das MfS-Lexikon, Ch. Links Verlag, Berlin, April 2012
Gemäß Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG), insbes. §§ 32 ff. StUG. Bei Genehmigung einer
Verwendung durch den BStU dürfen die Unterlagen nur im Rahmen der allgemeinen Gesetze
verwendet werden. Insbesondere obliegt es dem Antragsteller (Benutzer) zu berücksichtigen,
dass es sich bei Teilen der Unterlagen um urheberrechtlich geschützte Werke handeln
kann. Durch die Genehmigung zur Verwendung nach dem StUG erwirbt der Antragsteller
(Benutzer) keine Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Unterlagen.
Die Einsicht in Unterlagen ist am Ort des bereitstellenden Archivs oder in einer anderen
Dienststelle des BStU, die über einen Lesesaal für Benutzer von Archivgut verfügt,
möglich.
In Publikationen sind die Unterlagen wie folgt zu zitieren: BStU, MfS, BV Frankfurt (Oder), AG XXII, ... [Aktennummer]
In diesem Online-Findmittel wird folgende Kurzform zum Nachweis der einzelnen Archivalien verwendet: Ffo AG XXII/... [Aktennummer]
In dieser Form ist die Signatur auch im Kopfbereich der Druckansicht zu einer einzelnen
Erschließungsangabe angegeben.
Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Bezirksverwaltung Frankfurt (Oder), Arbeitsgruppe
XXII
BStU, ASt. Frankfurt (Oder),
(Fürstenwalder Poststraße 87, 15234 Frankfurt (Fernruf: 0335/6068-0))