Zusammenfassung
Im März 1946 wurde innerhalb des FDGB die Abteilung Sozialpolitik gebildet. Sie war
zunächst für die Wohnraumlenkung, die Arbeitsvermittlung, den Arbeitsschutz, die Betreuung
der Heimkehrer und Umsiedler sowie die Sozialversicherung und den Feriendienst zuständig.
Später kam auch die Versorgung der Bevölkerung hinzu. Die Abteilung leitete auch den
Gesundheitsdienst bis zur Gründung des DRK der DDR 1952.
Kopfzeile
Kurzbeschreibung:
Die Akten zum Bestand DY 34 - Bundesvorstand des FDGB, Abteilung Sozialpolitik wurden
im Jahr 2010 verfilmt und digitalisiert. Mit Hilfe der Software MIDEX (Midosa Editor
für XML-Standards) erfolgte die Verknüpfung der Digitalisate mit den Verzeichnungsangaben
sowie die Erstellung der Orientierungsoberflächen.
Damit stehen dem Benutzer von 674 Akten 669 online für Recherchen zur Verfügung. 5
Akten können aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nur nach Antragstellung und Erteilung
einer Benutzungsgenehmigung im Lesesaal in Berlin eingesehen werden. Diese Akten sind
mit dem Hinweis "Benutzung nur nach Rücksprache mit dem zuständigen Referat" gekennzeichnet.
In 4 Einzelakten mussten einige wenige Dokumente ebenfalls durch ein Hinweisblatt
ersetzt werden.
Behördengeschichte und Bestandsanalyse
Bei der Abteilung Sozialpolitik handelt es sich um einen Teilbestand des Bestandes
DY 34 FDGB Bundesvorstand. Innerhalb des Gesamtbestandes findet sich die Abteilung
Sozialpolitik unter dem Gliederungspunkt 20.
Die Abteilung Sozialpolitik beim Bundesvorstand des FDGB bestand seit März 1946 unter
wechselnden Bezeichnungen. Nachdem sie zunächst unter der Bezeichnung Hauptabteilung
III - Sozialpolitik gegründet worden war, erhielt sie nach der Umgestaltung der Organe
des FDGB im Mai 1949 die Bezeichnung Abteilung Sozialpolitik. Bereits 1950, nach dem
3. FDGB-Kongress, wurde die Abteilung Sozialpolitik mit der Abteilung Arbeit zusammengelegt
und hieß bis 1952 Abteilung Arbeit und Sozialpolitik. Auf der 10. Tagung des Bundesvorstandes
vom 31. Juli bis 1. August 1952 wurden die Abteilungen wieder auseinandergezogen und
die sozialpolitischen Kernaufgaben der Abteilung Arbeiterversorgung/ Bau- und Wohnungswesen
zugewiesen. Mit dem Anwachsen der Aufgaben im Bereich der Sozialpolitik wurde eine
erneute Umbenennung der Abteilung nötig, die dann ab 1969 wieder wie schon zu ihrer
Gründung als Abteilung Sozialpolitik bezeichnet wurde (vgl. DY 34/27666). In dieser
Form bestand die Abteilung bis zum Beginn des Auflösungsprozesses des FDGB im Jahr
1989/90.
Die Aufgaben der Abteilung Sozialpolitik waren sehr vielfältig und umfassten neben
dem Bereich des Arbeitsschutzes und der Erhaltung der Arbeitskraft auch die Betreuung
der sozialen Betriebseinrichtungen und Werkküchen, die Verteilung des Wohnraums sowie
die Entwicklung des Berufsverkehrs. Zunächst fiel auch der Feriendienst der Gewerkschaften
in den Aufgabenbereich der Abteilung für Sozialpolitik, allerdings wurde im Mai 1949
eine eigene Abteilung Feriendienst im Bundesvorstand des FDGB gegründet. Außerdem
leitete die Abteilung Sozialpolitik den Gesundheitsdienst des FDGB bis zur Neugründung
des Deutschen Rotes Kreuzes der DDR im Jahr 1952. Eine wichtige Rolle spielte die
Abteilung auf dem Gebiet der Sozialversicherung. Sie vertrat die Gewerkschaften gegenüber
der deutschen Verwaltung für Arbeit und Sozialverwaltung, so dass die Überlieferung
zur Sozialversicherung bis zu deren Übernahme in den FDGB und der Gründung einer eigenen
Abteilung Sozialversicherung im Jahr 1951 einen breiten Raum einnimmt.
Daneben finden sich auch Akten zur Zusammenarbeit mit der Verwaltung für Arbeit und
Sozialfürsorge und der Arbeitskräftelenkung. Die Abteilung für Sozialpolitik war hier
sowohl mit Fragen des Einsatzes von Facharbeitern im Ausland als auch mit der Wahrnehmung
der Belange Schwerbeschädigter beschäftigt.
Hinzu kamen Bereiche der Berufsausbildung, insbesondere der Ausbildung von Helfern
für den Gesundheitsdienst des FDGB.
Besonders umfangreich ist die Überlieferung zur Arbeiterkontrolle innerhalb der Abteilung
Sozialpolitik. Schwerpunkte der Kontrollen bildeten die Versorgung der Bevölkerung
mit Konsumgütern und Waren des täglichen Bedarfs sowie Dienstleistungen, die Entwicklung
des Wohnungsbaus und der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG), außerdem die Entwicklung
des Berufsverkehrs. Im Rahmen der Arbeiterkontrolle ist zudem die Zusammenarbeit mit
der 1963 geschaffenen Arbeiter-und-Bauern-Inspektion von Bedeutung.
Durch die zeitweilige Zusammenlegung mit der Abteilung Arbeit und Löhne kamen Aufgabenbereiche
wie die Gestaltung des Wettbewerbs, die Neuererbewegung und die Erarbeitung von Grundsätzen
für den Abschluss von BKV hinzu. Bis zum Jahr 1951 finden sich zudem Akten zum Arbeitsrecht
und Arbeitsschutz im Bestand der Abteilung Sozialpolitik, ab 1952 gab es für diese
Aufgabenbereiche eigene Abteilungen.
Der Bestand umfasst ca. 661 Akteneinheiten und 16 lfm.
Archivische Bearbeitung
Der Teilbestand DY 34 Abteilung für Sozialpolitik wurde im Rahmen eines Projektes
zur übergreifenden Erschließung der Bestände DY 42 Gewerkschaft Handel, Nahrung und
Genuss, DY 44 Gewerkschaft Land, Nahrungsgüter und Forst sowie DY 34 FDGB Sekretäre
für Sozialpolitik erschlossen. Die Erschließung erfolgte mit Midosaxml.
Für den überwiegenden Teil von ca. 14 lfm lag bereits eine Kartei als Findhilfsmittel
vor. Da die Verzeichnungsangaben aber sehr ungenau und zum Teil auch falsch waren,
war eine Neuverzeichnung des gesamten Teilbestandes erforderlich. Zugleich wurde der
bisher gänzlich unbearbeitete Teil von ca. 1 lfm in die Struktur des Bestandes eingefügt.
Bei der Verzeichnung wurden die bestehenden Signaturen beibehalten, lediglich in Fällen,
in denen dreigeteilte Signaturen bestanden, wurden neue, einfache Signaturen vergeben.
Um eine archivgerechte Lagerung zu gewährleisten, wurden umfangreiche Akten geteilt.
Die ursprüngliche Zusammengehörigkeit lässt sich sowohl über das Feld "alte Signatur"
als auch über die Konkordanzliste erschließen.
Die bereits bestehende Vorordnung wurde bei der Erschließung zugrundegelegt. Die Gliederung
erfolgte nach der Struktur sowie nach den Aufgabenbereichen der Abteilung Sozialpolitik.
Die Überlieferung der Abteilung Arbeit und Löhne ist bereits in einem vorhergehenden
Arbeitsschritt auf die Abteilungen Sozialpolitik und Arbeit und Löhne verteilt worden.
Grundsätzlich galt für die Abteilung Sozialpolitik der Einheitsaktenplan des FDGB,
der aber weitgehend nicht angewendet wurde.
Die Aktenbildung erfolgte zudem nicht immer konsequent nach sachlichen oder chronologischen
Gesichtspunkten. Um ein Auffinden der Informationen zu erleichtern, wurden die Aktentitel
daher durch Enthält-Vermerke ergänzt, die einen Überblick über die Vielzahl der in
einer Akte enthaltenen Themen ermöglichen.
Bei der Verzeichnung wurde nur ein geringer Teil an Mehrfachüberlieferung kassiert.
Die Akten sind unter Angabe der Bestandssignatur (DY 34) und der Signatur des Aktenbandes
zu bestellen und zu zitieren, Die Quellenangabe lautet: BArch DY 34/... (Signatur).
Berlin, im November 2004
Jessica von Seggern