Scope and content
Zusammenfassung
Zu diesem Findbuch:
Das Findbuch wurde vollständig von der Erfassung der Angaben bis zur Präsentation
mit der Software MIDOSAxml erstellt. Die Angaben sind dabei im XML-Format erfasst
worden. Sie werden gleichzeitig als Online-Findbuch und als Druckmanuskript exportiert
und im Webangebot des Bundesarchivs wie in der Papierfassung im Lesesaal des Bundesarchivs
bereitgestellt. Unterschiede in der Nutzung beider Versionen betreffen die Präsentation
der Abbildungen. Die im Online-Findbuch bei den Erschließungsangaben anklickbaren
Abbildungen aus den Akten werden in der Druckversion nicht reproduziert.
Zur Benutzung des Materials:
Die Materialien werden in dem hier beschriebenen Zusammenhang verfilmt, um die Art
der Zusammenstellung beim Minister für Staatssicherheit Erich Mielke evident zu erhalten.
Der Film kann sowohl im Bundesarchiv in Berlin wie in der Behörde der Bundesbeauftragten
für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen
Republik benutzt werden.
Die verfilmten Unterlagen sind in der Reihenfolge des ursprünglichen Beschlagnahmeprotokolls
des Gemeinsamen Landeskriminalamtes nummeriert. Als Endprovenienz sind die Signaturen
der zurückgeführten Unterlagen in den jeweiligen Beständen angegeben, mit denen sie
nach besonderer Genehmigung bestellt werden können. Die Benutzung der Originalunterlagen
ist aus Erhaltungsgründen eingeschränkt. Den Filmaufnahmen geht jeweils ein Deckblatt
voraus, das die vollständigen Angaben zur Erschließung enthält.
Das Findbuch "Roter Koffer" beschreibt Unterlagen, die im Büro Erich Mielkes zusammengestellt
wurden. Sie umfassen Akten zum Prozess Erich Honeckers als illegaler KJVD-Funktionär
in den 30er Jahren aus den Beständen des Oberreichsanwaltes beim Volksgerichtshof
und des Reichsjustizministeriums sowie Material aus dem Bestand des Büros Walter Ulbricht
und eine damals aktuelle Notiz aus dem MfS. Dazu kamen Auswertungen der Prozessmaterialien,
die offensichtlich bei der Zusammenstellung dieser Unterlagen angefertigt wurden.
Die Materialien werden nach der Verfilmung des Kofferinhaltes wieder in die ursprünglichen
Bestände eingegliedert und befinden sich dann zum Teil im Bundesarchiv und zum Teil
in der Behörde der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
der ehemaligen DDR. Beide Behörden haben sich darauf geeinigt, alle früher im Koffer
aufbewahrten Unterlagen zusammen zu verfilmen und den Film nach den für das jeweilige
Material geltenden Benutzungsbestimmungen in beiden Häusern für die Benutzung bereit
zu stellen. Der Bestand "Roter Koffer" existiert deshalb weiterhin als Film, auch
wenn er in dieser Zusammenstellung nicht in einem Magazin vorhanden ist. Der Koffer
selbst wird als Dauerleihgabe des Bundesarchivs von der Bundesbeauftragten für die
Stasi-Unterlagen verwahrt und bei Ausstellungen präsentiert.
Literatur:
Monika Kaiser, Machtwechsel von Ulbricht zu Honecker. Funktionsmechanismen der SED-Diktatur
in Konfliktsituationen 1962-1972, Berlin 1997
Record creators history
Der Weg des Koffers:
Anfang 1990 wurde der Koffer mit Inhalt in einem Panzerschrank im Büro des früheren
Ministers für Staatssicherheit Erich Mielke durch den Generalstaatsanwalt der DDR
im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegen Erich Mielke beschlagnahmt. Am 3.10.1990
nach Auflösung der Behörde des Generalstaatsanwalts der DDR ging der Koffer an das
Gemeinsame Landeskriminalamt (GLKA) Berlin, das ihn noch im Oktober an den Generalbundesanwalt
in Karlsruhe weitergab.
In einer Pressemitteilung des Generalbundesanwaltes teilte dieser am 15.11.1990 mit,
dass er den Koffer am 31.10. übernommen hat. Die darin enthaltenen Akten gäben aber
keinen Hinweis auf eine Zusammenarbeit von Erich Honecker mit dem NS-Regime und deshalb
werde die Überstellung der Vorgänge an das Bundesarchiv veranlasst.
Daraufhin fragte das Bundesarchiv am 30.11.1990 in Karlsruhe nach und erhielt die
Auskunft, dass die Unterlagen sich derzeit beim Bundesminister der Justiz befinden,
nach ihrer Rückkehr aber sofort dem Bundesarchiv übergeben werden sollen. Kurz danach
wird mitgeteilt, dass man den Justizminister gebeten habe, die Unterlagen nach Einsichtnahme
direkt an das Bundesarchiv abzugeben. Am 24. Juli 1991 teilt das Bundesministerium
der Justiz mit, dass die Unterlagen voraussichtlich im Herbst übergeben werden können.
Am 10.8.1995 teilte des Bundesjustizministerium mit, dass der Koffer abgeholt werden
kann. Nach der Übernahme wurde im Bundesarchiv entschieden, den Koffer zunächst in
seiner Zusammenstellung zu belassen, um den Entstehungszusammenhang zu wahren und
erkennbar zu halten.
Im Juni 2003 wurde eine Vereinbarung zwischen dem Bundesarchiv und der Behörde der
Bundesbeauftragten für die Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes der
DDR über die Zuordnung der Materialien zu den Ursprungsbeständen getroffen und festgelegt,
dass der gesamte Kofferinhalt im Zusammenhang verfilmt wird und der Film in beiden
Häusern für die Benutzung bereitgestellt wird, die Unterlagen selbst aber nach ihrer
Entstehung in die jeweiligen Archivgutbestände in beiden Behörden aufgenommen werden.
Archival history
Zur Bestandsgeschichte:
In dem Koffer wurden im Büro Erich Mielkes Akten und Unterlagen aus verschiedenen,
teilweise bereits archivierten Beständen vor allem des Zentralen Staatsarchivs der
DDR, die an das Zentrale Parteiarchiv der SED ausgeliehen worden waren, über die politische
Vergangenheit von Erich Honecker zusammengestellt. Das waren vor allem die Akten eines
Prozesses vor dem Volksgerichtshof aus den dreißiger Jahren, bei dem Erich Honecker
zusammen mit anderen der Vorbereitung zum Hochverrat angeklagt war und zu 10 Jahren
Zuchthaus verurteilt wurde.
Der Bestand mit den Akten des Oberreichsanwalts beim Volksgerichtshof war - wie anderes
Archivgut auch - bei Kriegsende 1945 von der Roten Armee beschlagnahmt und nach Moskau
verbracht worden. Mitte der 50er Jahre wurden die Akten an die Archive der DDR zurückgegeben.
Von dort sind sie mehrfach für wissenschaftliche Aufarbeitung an das Zentrale Parteiarchiv
der SED (ZPA) ausgeliehen worden und wurden bei einer dieser Gelegenheiten dort verfilmt.
Unter Signatur NJ 7, Bd.1-11 wurden Papierkopien der Filme im ZPA archiviert. Soweit
Materialien und Filme aus ehemaligen Reichsbeständen im Zentralen Parteiarchiv der
SED vorhanden waren, wurden sie am 3. Mai 1990 an das Zentrale Staatsarchiv der DDR,
Potsdam, das nach dem 3. Oktober in das Bundesarchiv integriert wurde, übergeben.
Auf diesem Weg sind auch die Kopien der Aktenbände über Honecker in das Bundesarchiv
gelangt. Sie wurden seitdem unter der Signatur NJ 7 für die Benutzung bereitgestellt.
Im Ministerium für Staatssicherheit wurden zwei weitere Schriftstücke aus anderen
Beständen dem Material im Roten Koffer hinzugefügt. Die ursprünglichen Zusammenhänge
wurden dabei nicht dokumentiert. Außerdem wurden maschinenschriftliche Auswertungen
der Akten des Volksgerichtshofs angefertigt, in denen die Namen nachträglich mit Handschrift
eingefügt wurden. Diese Auswertungen befanden sich ebenfalls in dem Koffer.
Appraisal
Zur Vollständigkeit:
Von dem im Koffer aufgefundenen Material wurde nichts vernichtet. Es scheint auch
keine Vernichtung vor oder Verluste nach der Beschlagnahmung gegeben zu haben. Auch
Doppelstücke, etwa des Urteils oder der Anklageschrift, wurden beim Bestand gelassen.
Processing information
Zur Erschließung:
Der Inhalt des Roten Koffers wird mit Hilfe dieses Findbuchs im Zusammenhang beschrieben,
um auch nach Übernahme der Materialien in ihre Ursprungszusammenhänge die Zusammenstellung
durch das MfS nachvollziehbar zu erhalten.
Preferred citation
Zur Zitierweise:
Bei Zitaten sollte entweder die Filmnummer mit der Nummer der Verzeichnungseinheit
oder die unter der Endprovenienz angegebene Archivsignatur genannt werden.