Umfang:
44 Kartons (K 114a-114t, K 184-207), 19 Bücher
Provenienz:
Der Reichsstatthalter in Niederdonau (staatliche Verwaltung), Dezernat Pol. I
Bestandsschwerpunkte:
Statuten und Satzungen, Proponenten, Statutenänderungen, Vereinsauflösungen; Polizei-Personalsachen,
Polizei-Verwaltung, Polizei-Infrastruktur, Zwangsarbeiter, Ausländer, Grenzen, Passangelegenheiten
Rechtsgrundlage:
Landeshauptmannschaft Niederdonau, Landesamt I/1a, Zl. 148/113 vom 3. Februar 1940
(zit. n. Amtliche Nachrichten der Landeshauptmannschaft Niederdonau 20, 14.2.1940,
S. 51 f.). In diesem Schreiben gab der Landeshauptmann in Niederdonau die Geschäftseinteilung
der in seinem Amt zu bearbeitenden polizeilichen Aufgaben bekannt. Sie war am 1. Februar
1940 in Kraft getreten und sah die Errichtung von vier Dezernaten (Pol. I bis Pol.
IV) vor. Die Abteilung Pol. I wurde - wie die übrigen Polizeidezernate - bald darauf
der Unterabteilung Ia unterstellt. Sie war für Angelegenheiten der Polizei und Vereinswesen
zuständig und in Wien 1., Herrengasse 11, untergebracht.
Der Reichsstatthalter in Niederdonau (staatliche Verwaltung), Dezernat Ia-10, Zl.
233/173-1941. In diesem Schreiben von 19. Februar 1941 wurden die Dezernate Pol. I
bis Pol. IV aus der Unterabteilung Ia ausgeschieden und direkt dem Leiter der Abteilung
I unterstellt.
Gesetzblatt für das Land Österreich Nr. 136/17. Mai 1938, Gesetz über die Überleitung
und Eingliederung von Vereinen, Organisationen und Verbänden. Dieses Gesetz bildete
die Grundlage für die Gleichschaltung des österreichischen Vereinswesens im Sinne
des Nationalsozialismus. Ein bereits am 18. März 1938 vom Reichskommissar für die
Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich eingesetzter Stillhaltekommissar
für Vereine, Organisationen und Verbände hatte die Aufgabe, sämtliche Vereine in Österreich
zu überprüfen. Er hatte die zuständigen Vereinsbehörden anzuweisen, Vereine entweder
in NS-Dachverbände überzuführen, sie aufzulösen oder weiter bestehen zu lassen. In
letzterem Fall mussten in die Satzungen gemäß der NS-Ideologie das Führerprinzip,
der "Arierparagraph" und die Kontrolle durch die NSDAP aufgenommen worden. Auch die
Neugründung von Vereinen nach dem Vereinsgesetz von 1867 bedurfte nunmehr der Zustimmung
des Stillhaltekommissars.
Gesetzblatt für das Land Österreich Nr. 1424/20. November 1939, Kundmachung, betreffend
die Außerkraftsetzung des Gesetzes über die Überleitung und Eingliederung von Vereinen,
Organisationen und Verbänden. Die Kundmachung bestimmte, dass obiges Gesetz mit 1.
Dezember außer Kraft trat.
Gesetzblatt für das Land Österreich Nr. 1425/20. November 1939, Anordnung betreffend
die Vereinsbildung. Da mit der Aufhebung obigen Gesetzes am 1. Dezember 1939 auch
die Tätigkeit des Stillhaltekommissars endete, bestimmte die vorliegende Anordnung,
dass im Falle von Vereinsneugründungen die jeweiligen Vereinsbehörden ab diesem Zeitpunkt
die Zustimmung der jeweils zuständigen Gauleiter oder deren Beauftragten einzuholen
hatten.
Bestandsgeschichte:
Die Akten wurden von der Zentralregistratur des Amtes der NÖ Landesregierung 1989
übernommen.
Bestandsbeschreibung:
Der umfangreiche Bestand besteht aus zwei etwa gleich großen Teilen - den Vereinsakten
(K 184-207, 6 Bücher) und den Allgemeinen Akten (K 114a-114t, 12 Bücher). Die Vereinsakten
enthalten Archivalien von zahlreichen sehr unterschiedlich ausgerichteten Vereinen.
Das Spektrum reicht über politische Vereine weit hinaus und umfasst auch wirtschaftliche,
kulturelle, gesellige oder religiöse Verbände. Tätigkeits- oder Versammlungsprotokolle
sind nicht vorhanden. Die Inhalte der einzelnen Konvolute, welche zeitlich mitunter
ins 19. Jahrhundert zurückreichen können, gleichen einander: Zumeist handelt es sich
um das Procedere der Vereinsgründung, um die Einreichung der Statuten, um allfällige
Ansuchen um Statutenänderungen, um Löschungen, Auflösungen oder Eingliederungen in
NS-Dachverbände. Eher selten sind auch Erhebungen von Gendarmeriedienststellen über
Vereinsobleute oder -mitglieder den Akten beigeschlossen. In regionaler Hinsicht ist
zu bemerken, dass die Vereinsakten aus dem Nordburgenland seit der Eingliederung in
den Reichsgau Niederdonau im Oktober 1938 in den Bestand integriert sind. Akten aus
den späteren Randgemeinden von Wien sind bis etwa 1939 im Bestand enthalten.
Die Allgemeinen Akten des Dezernates Pol. I umfassen primär Personalangelegenheiten
der Polizeidienststellen im Reichsgau Niederdonau. Die zugehörigen Nachschlagebücher
ermöglichen dabei die Recherche nach konkreten Polizeibeamten. Darüber hinaus finden
sich in dem Bestand Materialien zur Verwaltungsorganisation der Polizei, Maßnahmen
betreffend ausländische Arbeitskräfte, Grenzangelegenheiten, Pass- und Ausländersachen.
Findmittel:
Eingangs- und Nachschlagebücher; Vereinsakten: Verzeichnis Nr. 32 B
Zitat:
NÖ Landesarchiv, Der Reichsstatthalter in Niederdonau (staatliche Verwaltung), Dezernat
Pol. I, Vereinsakten oder Allgemeine Akten, Aktenzahl/Jahr, Betreff.
Stefan Eminger, Heinz Arnberger, Bruno Rupp, Karl Simlinger, im Mai 2008.