Umfang:
787 Kartons Akten (K 2-788), 306 Bücher
Provenienz:
Bezirkshauptmannschaft Amstetten
Bestandsschwerpunkte:
Gemeindesachen, Bauwesen, Vermögenssicherung, Entnazifizierung, Nationalsozialismus,
Mündelsachen
Rechtsgrundlagen/Behördengeschichte:
-) Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich, 44. Gesetz vom 19. Mai 1868,
über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen Böhmen,
Dalmatien, Galizien und Lodomerien mit den Herzogthümern Auschwitz und Zator und dem
Großherzogthume Krakau, den Erzherzogthümern Österreich unter und ob der Enns, den
Herzogthümern Salzburg, Steiermark, Kärnthen, Krain, Bukowina, der Markgrafschaft
Mähren, den Herzogthümern Ober- und Nieder-Schlesien, der gefürsteten Grafschaft Tirol
und dem Lande Vorarlberg, der Markgrafschaft Istrien, der gefürsteten Grafschaft Görz
und Gradiska und der Stadt Triest mit ihrem Gebiete. Dieses Gesetz verfügte u.a. die
Trennung der politischen Verwaltung von der Rechtspflege in allen Instanzen und die
Einteilung der Länder in politische Amtsbezirke. Diese landesfürstlichen politischen
Bezirksbehörden hatten die Bezeichnung "Bezirkshauptmannschaften" zu führen; an ihre
Spitze trat der Bezirkshauptmann, der vom Minister des Innern ernannt wurde.
-) Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich, 101. Verordnung des Innern vom
10. Juli 1868, die Durchführung des Gesetzes vom 19. Mai 1868 (Reichs-Gesetz-Blatt
Nr. 44) in Böhmen, Dalmatien, Österreich unter und ob der Enns, Steiermark, Kärnthen,
Bukowina, Mähren, Schlesien, Tirol und Vorarlberg, Istrien, Görz und Gradiska betreffend.
Mit dieser Verordnung wurde u.a. die territoriale Einteilung des Erzherzogtums Österreich
unter der Enns in 18 k.k. Bezirkshauptmannschaften und 70 Gerichtsbezirke verfügt.
Diese politischen Behörden I. Instanz nahmen mit 31. August 1868 ihre Tätigkeit auf.
Auch die k.k. Bezirkshauptmannschaft (BH) Amstetten wurde damals wieder errichtet;
sie bestand zunächst aus den Gerichtsbezirken Amstetten, Haag, Ybbs, Waidhofen an
der Ybbs (ohne Stadt), St. Peter in der Au und Persenbeug.
-) Reichsgesetzblatt für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder, 135.
Kundmachung des Ministeriums des Innern vom 24. Juli 1896, betreffend die Errichtung
einer Bezirkshauptmannschaft Melk in Niederösterreich. Mit dieser Kundmachung erfolgte
mit 1. Oktober 1896 die Eingliederung des Gerichtsbezirkes Ybbs in die neu errichtete
BH Melk.
-) Reichsgesetzblatt für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder, 135.
Kundmachung des Ministeriums des Innern vom 10. August 1899. Gemäß dieser Verfügung
fiel der Gerichtsbezirk Persenbeug mit 1. Oktober 1899 an die neu geschaffene BH Pöggstall.
-) Verordnungsblatt für den Amtsbereich des Landeshauptmannes von Niederdonau, 37.
Verordnung des Landeshauptmannes von Niederdonau vom 12. Oktober 1938 über die Einteilung
des Amtsbereiches Niederdonau in Verwaltungsbezirke. Diese Verordnung verfügte u.a.
die Vergrößerung des Verwaltungsbezirkes Amstetten um den bisherigen Stadtbezirk Waidhofen
an der Ybbs.
-) Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich, 66. Gesetz vom 10. Juli 1945 über
die vorläufige Neuordnung des Gemeinderechtes (Vorläufiges Gemeindegesetz - VGemG.).
Dieses Gesetz verfügte u.a. die Wiedererrichtung von Waidhofen an der Ybbs als Stadt
mit eigenem Statut. Es bestimmte aber gleichzeitig, dass die Geschäfte der Bezirksverwaltungsbehörde
bis zur tatsächlichen Übernahme durch die hiezu berufenen Gemeindeorgane von der Bezirkshauptmannschaft
Amstetten weiterzuführen sei. Dieser Zustand war mit 1. Juni 1946 erreicht, und die
BH Amstetten bestand nun auch de facto nur mehr aus den Gerichtsbezirken Amstetten,
Haag, St. Peter in der Au und Waidhofen an der Ybbs (ohne Stadt).
-) Gesetzblatt für das Land Österreich, 626. Kundmachung des Reichsstatthalters in
Österreich, wodurch die Dritte Verordnung über den Neuaufbau des Reichs vom 28. November
1938 bekanntgemacht wird. Diese Verordnung verfügte mit Wirkung vom 1. Jänner 1939
u.a., dass die Bezirkshauptmannschaft künftig "Der Landrat" und die Verwaltungsbezirke
dieser Behörden "Landkreise" zu heißen hatten. Der Bezirkshauptmann führte fortan
die Amtsbezeichnung "Landrat".
-) Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich, 94. Gesetz vom 20. Juli 1945 über
die Überleitung der Verwaltungs- und Justizeinrichtungen des Deutschen Reiches in
die Rechtsordnung der Republik Österreich (Behörden-Überleitungsgesetz - Behörden-ÜG.).
Dieses Gesetz verfügte u.a. den Übergang der in den Landkreisen von den Landräten
besorgten Verwaltung auf die Bezirkshauptmannschaften.
-) Amtsunterricht für die k.k. Bezirkshauptmannschaften in Niederösterreich. (Leitfaden
für die neu einzuführende Kanzleiordnung, verfasst bei der n.ö. Statthalterei.) 2.
Aufl., Wien 1905, Beilage 7, Geschäftsplan für die Kanzleiabteilungen der k.k. niederösterreichischen
Statthalterei. (Die Gruppen und Abschnitte übereinstimmend mit den Geschäftsplänen
des k.k. nö. Landesschulrates, der k.k. Bezirkshauptmannschaften und Bezirksschulräte
in Niederösterreich.): Dieser Geschäftsplan bildete von 1904 bis 1925 im Wesentlichen
die Grundlage für die Behandlung der Kanzleigeschäfte der Bezirkshauptmannschaften.
Er war in 16 Gruppen und 235 Abschnitte gegliedert:
Gruppe I. Verfassung: Abschnitte 1 - 6
Gruppe II. Volkszählung, Staatsbürgerschaft, Heimat-, Gemeinde-, Armensachen: Abschnitte
7 - 16.
Gruppe III. Frei: Abschnitte 17 - 27.
Gruppe IV. Landsturm, Militär, Militärtaxe: Abschnitte 28 - 44.
Gruppe V. Kultus, Ehe, Matriken: Abschnitte 45 - 53.
Gruppe VI. Unterricht, Kunst und Wissenschaft: Abschnitte 54 - 81.
Gruppe VII. Gesundheitsfürsorge: Abschnitte 82 - 97.
Gruppe VIII. Tierärztliche Angelegenheiten: Abschnitte 98 - 110.
Gruppe IX. Landeskultur: Abschnitte 111 - 132.
Gruppe X. Wasser, Kommunikationen, Bau- und Feuerpolizei: Abschnitte 133 - 151.
Gruppe XI. Aktien- und Versicherungsgesellschaften, Sparkassen und Vereine: Abschnitte
152 - 161.
Gruppe XII. Handel und Gewerbe: Abschnitte 162 - 185.
Gruppe XIII. Kranken- und Unfallversicherung: Abschnitte 186 - 194.
Gruppe XIV. Sitten-, Personal-, Sach- und Versammlungspolizei: Abschnitte 195 - 226.
Gruppe XV. Wohltätigkeitsanstalten, Stiftungen und Fonde: Abschnitte 227 - 232.
Gruppe XVI. Verschiedenes: Abschnitte 233 - 235.
-) Geschäftsordnung für die Bezirkshauptmannschaften in Niederösterreich, Wien 1928,
Beilage 1, Geschäftsplan für die Bezirkshauptmannschaften in Niederösterreich. Ab
1926 war ein neuer Geschäftsplan wirksam. Er wies zahlreiche Ähnlichkeiten mit seinem
Vorgänger auf, umfasste aber nur mehr 13 Gruppen und 208 Abschnitte:
Gruppe I. Vorstandsangelegenheiten.
Gruppe II. Verfassung, Bund, Land, Gemeinden, Grenzen, Verfahren, Statistik, Rechnungswesen:
Abschnitte 1 - 14.
Gruppe III. Strafsachen: Abschnitte 15 - 30.
Gruppe IV. Heerwesen: Abschnitte 31 - 42.
Gruppe V. Kultus, Ehe, Standessachen, Korrespondenzen, Stiftungen, Kunst-, Denkmalschutz,
Unterrichtsangelegenheiten der Bezirkshauptmannschaften: Abschnitte 43 - 56.
Gruppe VI. Unterricht (Bezirksschulrat): Abschnitte 57 - 76.
Gruppe VII. Gesundheitswesen: Abschnitte 77 - 94.
Gruppe VIII. Veterinärwesen: Abschnitte 95 - 112.
Gruppe IX. Landeskultur, Bergbau, Wasserrecht, Wirtschaft: Abschnitte 113 - 132.
Gruppe X. Verkehr, Bau: Abschnitte 133 - 152.
Gruppe XI. Polizei: Abschnitte 153 - 172.
Gruppe XII. Handel und Gewerbe: Abschnitte 173 - 190.
Gruppe XIII. Soziale Verwaltung einschließlich der Sozialversicherung: Abschnitte
191 - 208.
Bestandsgeschichte:
Der Bestand wurde 1961 und 1966 neu geordnet, und Teile davon wurden damals auch skartiert
(NÖLA, Verzeichnis der Archivalien der BH Amstetten, Bericht von Oberarchivrat DDr.
Felix Wintermayr im Juli 1966). Die restlichen Akten wurden 1989 übernommen und im
Außendepot Bad Pirawarth aufgestellt (NÖLA, ANÖLR, L.A. III/3, A-13/3-89). 2009 wurden
sie in das neu errichtete Kulturdepot St. Pölten West transferiert und mit den im
selben Jahr aus der BH Amstetten geholten Büchern vereinigt.
Bestandsbeschreibung:
Der Bestand lässt sich grob in fünf Teile gliedern und umfasst die Jahre 1870 bis
1955. Der erste Teil erstreckt sich von 1870 bis 1906. Er enthält überwiegend thematisch
unerschlossene Akten sowie zwei Kartons Eisenbahnangelegenheiten. Verzeichnisse existieren
für diese Akten nicht; bei der Recherche müssen die einzelnen Kartons durchgearbeitet
werden.
Der zweite Teil umfasst die Jahre 1907 bis 1955 und ist durch Eingangs- und Nachschlagebücher
gut erschlossen. Die Periode des Nationalsozialismus ist ungewöhnlich gut dokumentiert.
Die Akten sind chronologisch und nach Sachgruppen und Abschnitten gemäß den oben beschriebenen
Geschäftsplänen geordnet.
Der dritte Teil des Bestandes betrifft Angelegenheiten der "Abwicklung" des NS-Regimes.
Er enthält umfangreiche Agenden der Vermögenssicherung und der Registrierung von NationalsozialistInnen,
ist aber nur unzureichend durch Bücher erschlossen.
Der vierte Teil umfasst Mündelakten der Jugendfürsorge im Bezirk Amstetten. Er umspannt
die Jahrgänge 1938 bis 1955. Da keine Verzeichnisse existieren, ist eine Orientierung
in diesem Teilbestand außerordentlich erschwert.
Der fünfte Teil ist ein Varia-Bestand. Er enthält also Akten unterschiedlicher Angelegenheiten;
sie reichen von Bau-, Naturschutz-, Wasserbuch- und Armenfürsorgesachen bis hin zu
Agenden der Bezirksforstinspektion Waidhofen an der Ybbs.
Gewerbeakten sind abgesehen ganz wenigen Ausnahmen in dem Bestand nicht enthalten.
Dagegen stehen die Gewerbe-Kataster von 1860 bis 1938 - allerdings mit Lücken - zur
Verfügung.
Findmittel:
Eingangs- und Nachschlagebücher
Zitat:
NÖ Landesarchiv, BH Amstetten, Gruppe N., Aktenzahl, Betreff und Datum.
Literatur:
1850 - 1990. 140 Jahre Bezirkshauptmannschaft Amstetten, Amstetten (1990).
Stefan Eminger, im Mai 2011