Provenienz:
K.k. niederösterreichische Statthalterei, Departement G (bis 1904), Departement Xa
(bis 1912), Departement IV (bis 1918)
NÖ Landesregierung, Departement IV (bis 1921), Departement IVb (bis 1925)
Amt der NÖ Landesregierung, Landesamt I/6b (bis 1935)
Landeshauptmannschaft Niederösterreich, Landesamt I/6b (bis 1938)
Landeshauptmannschaft Niederösterreich, Landesamt I/6c (bis 1939)
Landeshauptmannschaft Niederdonau, Landesamt III/4 (1939)
Der Reichsstatthalter in Niederdonau (staatliche Verwaltung), Unterabteilung IVd-b
(bis 1945)
Amt der NÖ Landesregierung, Landesamt IV/2 (bis 1995)
Amt der NÖ Landesregierung, WST7 (1996 bis 2002)
Bestandsschwerpunkte:
Sparkassen in Niederösterreich, Statuten(änderungen), Leitungsmitglieder, Sitzungsprotokolle,
Staatskommissäre, Dienstrechtsangelegenheiten von Angestellten, An- und Verkäufe von
Realitäten und Liegenschaften, Spendentätigkeit, Zweigstellen, Revisionsberichte,
Rechnungsabschlüsse, Gewährung von Darlehen
Rechtsgrundlagen:
-) Politische Gesetzsammlung, Bd. 72, Nr. 123/Hofkanzleidekret vom 26. September 1844,
Regulativ für die Bildung, Einrichtung und Überwachung der Sparkassen. Dieses Dekret
bildete im Wesentlichen bis 1979 die Grundlage für das Sparkassenwesen in Österreich.
§ 27 regelte die Sparkassenaufsicht. Demnach unterlagen alle Sparkassen der Aufsicht
der Staatsverwaltung, "welche sich hauptsächlich auf die unausgesetzte und sorgfältige
Überwachung ihrer Vermögensgebarung und auf die genaue Befolgung der in diesem Regulativ
enthaltenen allgemeinen und der in den einzelnen Statuten erteilten besonderen Vorschriften
zu beziehen hat." Zu den wichtigsten Sachgebieten der Sparkassenaufsicht gehörten
die Ge-nehmigung der Errichtung von Sparkassen und von Satzungsänderungen, die Ge-nehmigung
der Errichtung von Zweigstellen, die Überwachung der Verwendung des Verwaltungsgewinnes
zu anderen Zwecken als der Zuführung zu den Rücklagen und die Überwachung und Kontrolle
der Geschäftsführung. Aufsichtsbehörde erster Instanz waren die politischen Landesstellen
(k.k. Statthaltereien, seit 1918 die Landesregierungen, übertragener Wirkungsbereich).
Sie hatten "sich in genauer Kenntnis des Zustandes der Sparkassen zu erhalten" und
im Falle von Unregelmäßigkeiten geeignete Vorkehrungen zu treffen. Als "verlängerter
Arm" der jeweiligen Landesstelle fungierte ein landesfürstlicher Kommissär, der von
der Statthalterei für jede Sparkasse zu bestimmen war. Aufsichtsbehörde zweiter und
letzter Instanz war bis 1848 die Vereinigte Hofkanzlei, danach das Innenmi-nisterium,
1939 - 1945 der Reichswirtschaftsminister, dann wieder das Innenministerium und ab
1966 das Finanzministerium.
-) Staatsgesetzblatt für den Staat Deutschösterreich Nr. 178/15. März 1919, Vollzugsanweisung
des Staatsamtes des Innern im Einvernehmen mit den beteiligten Staatsämtern vom 13.
März 1919, betreffend die Staatsaufsicht über Vereine (Gesellschaften) und Sparkassen.
Dieses Gesetz verfügt, dass die landesfürstlichen Kommissäre der Sparkassen fortan
die Bezeichnung "Staatskommissär" zu führen haben.
-) Bundesgesetzblatt Nr. 470/31. Dezember 1936, Verordnung des gemäß Artikel 91, Absatz
4, der Verfassung 1934 für die fachliche Leitung des Sparkassenwesens zuständigen
Bundesministers im Einvernehmen mit den Bundesministern für Justiz und für Finanzen,
womit die näheren Vorschriften über die Einrichtung und Führung des Sparkassenregisters
erlassen werden (Sparkassenregister-Verordnung).
Diese Verordnung bestimmt, dass bei jeder Landeshauptmannschaft sowie beim Magistrat
der Stadt Wien ein öffentliches Sparkassenregister einzurichten und zu führen ist.
-) Bundesgesetzblatt Nr. 129/24. April 1937, Verordnung des gemäß Artikel 91, Absatz
4, der Verfassung 1934 für die fachliche Leitung des Sparkassenwesens zuständigen
Bundesministers im Einvernehmen mit den Bundesministern für Justiz und für Finanzen,
womit die Sparkassenregister-Verordnung, BGBl. Nr. 470/1936, abgeändert wird. Diese
Verordnung bestimmt, dass im Falle der dauernden Einstellung des Betriebes einer Zweigstelle
der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses dies der Registerbehörde unverzüglich anzuzeigen
hat.
-) Bundesgesetzblatt Nr. 64/20. Feber 1979, Bundesgesetz vom 24. Jänner 1979 über
die Ordnung des Sparkassenwesens (Sparkassengesetz - SpG).
Die Sparkassenaufsicht regelt § 28. Demnach war dafür in erster Instanz der jeweilige
Landeshauptmann, in zweiter Instanz weiterhin das Bundesministerium für Finanzen zuständig.
Der Aufgabenbereich der Staatskommissäre änderte sich nur insofern, als diese in Hinkunft
dem Landeshauptmann mindestens einmal pro Jahr schriftlich über ihre Tätigkeit und
über von ihnen wahrgenommene Beanstandungen zu berichten hatten.
-) Bundesgesetzblatt Nr. 97/7. August 2001, Bundesgesetz über die Errichtung und Organisation
der Finanzmarktaufsichtsbehörde und über die Änderung des Bankwesengesetzes, des Wertpapieraufsichtsgesetzes,
des Investmentfondsgesetzes, des Beteiligungsfondsgesetzes, des Sparkassengesetzes,
des Bausparkassengesetzes, des Hypothekenbankengesetzes, des Pfandbriefgesetzes, des
Einführungsgesetzes zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen, des Börsegesetzes 1989,
des Versicherungsaufsichtsgesetzes, des Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherungsgesetzes
1994, des Pensionskassengesetzes, des Kapitalmarktgesetzes, des Handelsgesetzbuches,
des Aktiengesetzes, des GmbH-Gesetzes und des Nationalbankgesetzes 1984 (Finanzmarktaufsichtsgesetz
- FMAG).
Dieses Gesetz bestimmt im Artikel VI, dass die Befugnisse des Landeshaupt-mannes im
Hinblick auf die Sparkassenaufsicht mit 1. April 2002 auf die Finanzmarktaufsicht
übergehen.
Bestandsgeschichte:
Die Akten der Sparkassenaufsicht waren dem NÖ Landesarchiv in zwei Tranchen abgetreten
worden. 1992/93 waren die älteren Akten (89 Kartons) vom Amt der NÖ Landesregierung,
Abteilung IV/2, ins Landesarchiv gebracht worden. 2005, drei Jahre nach der ersatzlosen
Streichung des Tätigkeitsbereiches Sparkassenaufsicht in der niederösterreichischen
Landesverwaltung, kamen die jüngeren Teile des Bestandes in die Zentralregistratur.
Von dort wurden sie im November 2008 dem Landesarchiv übergeben. Findmittel wurden
nicht übernommen. Zwischen Jänner und April 2009 wurden alter und neuer Bestand der
Sparkassenaufsichtsakten zusammengefasst, verzeichnet und neu aufgestellt.
Bestandsbeschreibung:
Der Bestand bezieht sich vermutlich lückenlos auf ganz Niederösterreich und besteht
im Wesentlichen aus drei Teilen. Den allergrößten Teil (188 Kartons) bilden die Aufsichtsakten
der einzelnen Sparkassen in Niederösterreich. Diese reichen zeitlich von 1851 bis
2002 und sind alphabetisch nach Ortschaften (von Allentsteig bis Zwettl) geordnet.
Auch Materialien von Sparkassen in Südmähren sind vorhanden; sie betreffen ausschließlich
die Jahre der NS-Herrschaft 1938 bis 1945. Inhaltlich reichen diese Materialien von
Gründungsakten (mit den Namen der Leitungsmitglieder), Statuten, Statutenänderungen,
Sitzungsprotokollen über Dienstrechtsangelegeneiten von Angestellten, An- und Verkäufen
von Realitäten und Liegenschaften, Spendenlisten und Materialien zu Zweigstellen bis
hin zu Revisionsberichten, Rechnungsabschlüssen und Informationen über Unregelmäßigkeiten.
Besonders aufschlussreich für Lokalforscher/-innen ist ferner die Gewährung von Darlehen
an die Gemeinden, weil dadurch wesentliche Projekte der Gemeindeverwaltungen angesprochen
werden.
Der deutlich kleinere zweite Teil (17 Kartons) besteht aus den allgemeinen Akten der
Sparkassenaufsicht. Er umfasst die Jahre von 1914 bis 1962 und beinhaltet überwiegend
Informationen über Sparkassenangelegenheiten, die alle Institute gleichermaßen betrafen.
Dieser Teil des Bestandes ist bis 1940 durch die Findmittel der jeweils zuständigen
Departements und Landesämter erschlossen. Für die Jahrgänge 1941 bis 1962 existieren
keine Findmittel.
Der dritte Teil, die Akten des seit 1937 bestehenden Sparkassenregisters, umfasst
knapp sechs Kartons. Er enthält diverse amtswegige Eintragungen in das Register sowie
mitunter auch die Namen der jeweils Zeichnungsberechtigten der einzelnen Sparkassen.
Die Akten des Sparkassenregisters sind chronologisch nach Aktenzahlen geordnet, ihre
Benützung ist aufgrund des Fehlens entsprechender Findmittel aber erschwert.
Findmittel:
Verzeichnis Nr. 93; sowie Eingangs- und Nachschlagebücher der entsprechenden Departements
und Landesämter.
Zitat:
NÖ Landesarchiv (NÖLA), Sparkassenaufsicht, Allgemeine Akten oder Sparkasse Ortsname
oder Sparkassenregister, Schreiben von X an Y vom Datum.
Literatur:
150 Jahre Sparkassen in Österreich. 5 Bände (Bd. 1: Geschichte, Bd. 2: Lexikon, Bd.
3: Statistik, Bd. 4: Schrifttum, Bd. 5: Karten). Wien 1972.
Die Sparkassen Österreichs. Zusammengestellt vom Reichsverband deutscher Sparkassen
in Österreich. Wien 1930 (mit kurzen historischen Darstellungen der einzelnen Sparkassen
in Österreich).
Stefan Eminger und Bruno Rupp, am 25. Juni 2009